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   VG Cottbus, 28.10.2021 - 3 L 306/21   

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VG Cottbus, 28.10.2021 - 3 L 306/21 (https://dejure.org/2021,44623)
VG Cottbus, Entscheidung vom 28.10.2021 - 3 L 306/21 (https://dejure.org/2021,44623)
VG Cottbus, Entscheidung vom 28. Oktober 2021 - 3 L 306/21 (https://dejure.org/2021,44623)
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Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    "III. Weg": Waffenverbot für Fördermitglied der Partei

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 19.06.2019 - 6 C 9.18

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines Funktions- bzw. Mandatsträgers der NPD

    Auszug aus VG Cottbus, 28.10.2021 - 3 L 306/21
    Die Bestrebungen der Partei "Der III. Weg" sind auf die Beseitigung von Verfassungsgrundsätzen gerichtet (diese Einschätzung teilend VG Würzburg, Beschluss vom 30. März 2020 - W 1 E 20.460 - juris Rn. 45 f.; VG Weimar, Beschluss vom 22. Oktober 2020 - 4 E 1407/20 We - juris Rn. 23; zum vom Antragstellers gerügten Parteienprivileg nach Art. 21 GG vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Juni 2019 - 6 C 9/18 - juris Rn. 18 ff.).

    Zwar wurde und wird zu der bis zum 19. Februar 2020 gültigen Fassung des Waffengesetzes vertreten, dass waffenrechtlich noch nicht als im Regelfall unzuverlässig gilt, wessen Engagement auf die Zahlung von Mitgliedsbeiträgen beschränkt bleibt (statt vieler: BVerwG, Urteil vom 19. Juni 2019 - 6 C 9/18 - juris Rn. 28 ff.; Sächsisches OVG, a.a.O.; Gade, in: ders., WaffG, 2. Aufl. 2018, § 5 Rn. 29; offen gelassen VGH Hessen, Urteil vom 12. Oktober 2017 - 4 A 626/17 - juris Rn. 18 ff. m.w.N.).

    Offen bleiben kann in diesem Zusammenhang auch, ob der Antragsteller die Nutzung des in seinem Eigentum stehenden Grundstücks für parteiinterne, aber öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen der Partei "Der III. Weg" ("Einweihung" des Gedenksteins, "Heldengedenken") zumindest geduldet hat und ob auch dies die Annahme einer "Unterstützung" im Sinne des § 5 Abs. 2 Nr. 3 lit. c) WaffG rechtfertigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Juni 2019 - 6 C 9/18 - juris Rn. 29 zum Kriterium der Außenwirkung der konkreten Betätigung).

    Entgegen der Auffassung des Antragstellers genügt strafrechtlich und waffenrechtlich beanstandungsfreies Verhalten in der Vergangenheit zur Widerlegung der Vermutung der Unzuverlässigkeit allein nicht (BVerwG, Urteil vom 19. Juni 2019 - 6 C 9/18 - juris Rn. 34).

  • VGH Hessen, 12.10.2017 - 4 A 626/17

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit bei Parteizugehörigkeit (NPD)

    Auszug aus VG Cottbus, 28.10.2021 - 3 L 306/21
    Zwar wurde und wird zu der bis zum 19. Februar 2020 gültigen Fassung des Waffengesetzes vertreten, dass waffenrechtlich noch nicht als im Regelfall unzuverlässig gilt, wessen Engagement auf die Zahlung von Mitgliedsbeiträgen beschränkt bleibt (statt vieler: BVerwG, Urteil vom 19. Juni 2019 - 6 C 9/18 - juris Rn. 28 ff.; Sächsisches OVG, a.a.O.; Gade, in: ders., WaffG, 2. Aufl. 2018, § 5 Rn. 29; offen gelassen VGH Hessen, Urteil vom 12. Oktober 2017 - 4 A 626/17 - juris Rn. 18 ff. m.w.N.).
  • BVerfG, 24.05.2005 - 1 BvR 1072/01

    Junge Freiheit

    Auszug aus VG Cottbus, 28.10.2021 - 3 L 306/21
    Wenn Äußerungen Bestrebungen zur Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung bzw. gegen den Gedanken der Völkerverständigung erkennen lassen, darf die Sicherheitsbehörde das zum Anlass nehmen, Schutzmaßnahmen zu ergreifen (BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 - juris Rn. 72).
  • OVG Sachsen, 16.03.2018 - 3 A 556/17

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte; Bestimmtheit; Unzuverlässigkeit;

    Auszug aus VG Cottbus, 28.10.2021 - 3 L 306/21
    Ob eine Person eine Vereinigung im Sinne von § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG unterstützt, ist danach zu beurteilen, inwieweit die Vereinigung durch die konkrete Betätigung in ihrer Existenz gesichert wird (so zu § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG a.F. Sächsisches OVG, Urteil vom 16. März 2018 - 3 A 556/17 - juris Rn. 51).
  • VGH Bayern, 10.10.2013 - 21 BV 13.429

    Funktionsträger von "Outlaw Motorcycle Gangs" waffenrechtlich unzuverlässig

    Auszug aus VG Cottbus, 28.10.2021 - 3 L 306/21
    Dabei gilt stets der Grundsatz, dass ein Restrisiko im Waffenrecht nicht hingenommen werden muss (statt vieler: Bayerischer VGH, Urteil vom 10. Oktober 2013 - 21 Bv 13.429 - juris m.w.N.).
  • VG Würzburg, 30.03.2020 - W 1 E 20.460

    Keine Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst aufgrund

    Auszug aus VG Cottbus, 28.10.2021 - 3 L 306/21
    Die Bestrebungen der Partei "Der III. Weg" sind auf die Beseitigung von Verfassungsgrundsätzen gerichtet (diese Einschätzung teilend VG Würzburg, Beschluss vom 30. März 2020 - W 1 E 20.460 - juris Rn. 45 f.; VG Weimar, Beschluss vom 22. Oktober 2020 - 4 E 1407/20 We - juris Rn. 23; zum vom Antragstellers gerügten Parteienprivileg nach Art. 21 GG vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Juni 2019 - 6 C 9/18 - juris Rn. 18 ff.).
  • VG Weimar, 22.10.2020 - 4 E 1407/20

    Bekennendes Parteimitglied Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst -

    Auszug aus VG Cottbus, 28.10.2021 - 3 L 306/21
    Die Bestrebungen der Partei "Der III. Weg" sind auf die Beseitigung von Verfassungsgrundsätzen gerichtet (diese Einschätzung teilend VG Würzburg, Beschluss vom 30. März 2020 - W 1 E 20.460 - juris Rn. 45 f.; VG Weimar, Beschluss vom 22. Oktober 2020 - 4 E 1407/20 We - juris Rn. 23; zum vom Antragstellers gerügten Parteienprivileg nach Art. 21 GG vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Juni 2019 - 6 C 9/18 - juris Rn. 18 ff.).
  • VG Schwerin, 07.12.2023 - 3 A 1408/21

    Waffenverbot wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in der Prepper-Gruppe NORD KREUZ

    Die Sicherheitsbehörden dürfen dabei auch an Äußerungen anknüpfen, wenn diese Bestrebungen zur Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung bzw. gegen den Gedanken der Völkerverständigung erkennen lassen (so auch: BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 -, juris Rn. 72; VG Cottbus, Beschluss vom 28. Oktober 2021 - 3 L 306/21 -, juris Rn. 25).
  • VG Schwerin, 07.12.2023 - 3 A 126/22

    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis: Unzuverlässigkeit bei mutmaßlicher

    Die Sicherheitsbehörden dürfen dabei auch an Äußerungen anknüpfen, wenn diese Bestrebungen zur Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung bzw. gegen den Gedanken der Völkerverständigung erkennen lassen (so auch: BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 -, juris Rn. 72; VG Cottbus, Beschluss vom 28. Oktober 2021 - 3 L 306/21 -, juris Rn. 25).
  • VG Schwerin, 15.11.2023 - 3 A 1277/21

    Waffenverbot wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in einer sog. "Prepper-Gruppe"

    Die Sicherheitsbehörden dürfen dabei auch an Äußerungen anknüpfen, wenn diese Bestrebungen zur Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung bzw. gegen den Gedanken der Völkerverständigung erkennen lassen (so auch: BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 -, juris Rn. 72; VG Cottbus, Beschluss vom 28. Oktober 2021 - 3 L 306/21 -, juris Rn. 25).
  • VG Schwerin, 07.12.2023 - 3 A 1162/22

    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis: Unzuverlässigkeit bei mutmaßlicher

    Die Sicherheitsbehörden dürfen dabei auch an Äußerungen anknüpfen, wenn diese Bestrebungen zur Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung bzw. gegen den Gedanken der Völkerverständigung erkennen lassen (so auch: BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 -, juris Rn. 72; VG Cottbus, Beschluss vom 28. Oktober 2021 - 3 L 306/21 -, juris Rn. 25).
  • VG Schwerin, 15.11.2023 - 3 A 1603/21

    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in

    Die Sicherheitsbehörden dürfen dabei auch an Äußerungen anknüpfen, wenn diese Bestrebungen zur Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung bzw. gegen den Gedanken der Völkerverständigung erkennen lassen (so auch: BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 -, juris Rn. 72; VG Cottbus, Beschluss vom 28. Oktober 2021 - 3 L 306/21 -, juris Rn. 25).
  • VG Schwerin, 19.01.2022 - 3 B 1182/21

    Sofort vollziehbarer Widerruf von Waffenbesitzkarten; harter Neonazi; Schießwart

    Die Sicherheitsbehörden dürfen dabei auch an Äußerungen anknüpfen, wenn diese Bestrebungen zur Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung bzw. gegen den Gedanken der Völkerverständigung erkennen lassen (so auch: BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 -, juris Rn. 72; VG Cottbus, Beschluss vom 28. Oktober 2021 - 3 L 306/21 -, juris Rn. 25).
  • VG Schwerin, 05.05.2022 - 3 A 209/18

    Klage gegen waffenrechtliche Verfügung nach § 41 WaffG erfolglos, da Kläger sich

    Die Sicherheitsbehörden dürfen dabei auch an Äußerungen anknüpfen, wenn diese Bestrebungen zur Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung bzw. gegen den Gedanken der Völkerverständigung erkennen lassen (so auch: BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 -, juris Rn. 72; VG Cottbus, Beschluss vom 28. Oktober 2021 - 3 L 306/21 -, juris Rn. 25).
  • VG Potsdam, 07.06.2023 - 3 L 66/23
    Wenn Äußerungen Bestrebungen zur Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung bzw. gegen den Gedanken der Völkerverständigung erkennen lassen, darf die Sicherheitsbehörde das zum Anlass nehmen, Schutzmaßnahmen zu ergreifen (BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 - juris, Rn. 72; VG Cottbus, Beschluss vom 28. Oktober 2021 - 3 L 306/21 -, juris, Rn. 25).
  • VG Potsdam, 02.03.2023 - 3 L 10/23
    Die Einstufung seiner Betätigung als Unterstützungshandlung steht auch im Lichte dessen, dass nach dem Willen des Gesetzgebers mit Inkrafttreten der zum 20. Februar 2020 gültigen Fassung des Waffengesetzes nunmehr die bloße Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen, nicht verbotenen Vereinigung die Annahme der Unzuverlässigkeit trägt (vgl. Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres zu dem Gesetzentwurf zur Änderung des Waffengesetzes, BT-Drs. 19/15875, S. 36), und damit möglicherweise sogar passives Engagement als Unterstützung gewertet werden kann (so VG Cottbus, Beschluss vom 28. Oktober 2021 - 3 L 306/21 -, juris Rn. 19).
  • VG Schwerin, 31.01.2022 - 3 B 1708/21

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte; rechtsextreme Mitläuferin; Schützenverein;

    Die Sicherheitsbehörden dürfen dabei auch an Äußerungen anknüpfen, wenn diese Bestrebungen zur Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung bzw. gegen den Gedanken der Völkerverständigung erkennen lassen (so auch: BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 -, juris Rn. 72; VG Cottbus, Beschluss vom 28. Oktober 2021 - 3 L 306/21 -, juris Rn. 25).
  • VG Potsdam, 17.10.2022 - 3 L 627/22
  • VG Schwerin, 28.01.2022 - 3 B 1600/21

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren gegen waffenrechtliche Verfügungen im

  • VG Schwerin, 01.06.2023 - 3 A 2354/20

    Widerruf eines Kleinen Waffenscheins

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